mAX – eine Genossenschaft – was heißt das?

Zukunftssicher – Schutz vor Mietwucher und Eigenbedarfskündigungen –kosten- und nicht gewinnorientiert – Investitionen in den eigenen Bestand – mieternahen Service – Mitbestimmung – soziales und nachbarschaftliches Engagement.

mAX und das seit nunmehr 26 Jahren

Langfristige Planungen und kluge Entscheidungen haben eine stabile Entwicklung der mAX von Beginn an ermöglicht. Zugleich ist es gelungen, das Vertrauen der Bewohner für die Form des genossenschaftlichen Wohnens zu gewinnen. Inzwischen haben wir aus unserer geringen Größe unsere Stärke gewonnen: Es gibt kurze Wege und wenig Anonymität, die Bewohner fühlen sich sehr wohl und ziehen meist nur aus Altersgründen aus, Bewohner engagieren sich für die Gemeinschaft, Nachbarn kennen und helfen sich, unser Service ist mieternah, konkret und nimmt die Interessen ihrer Bewohner auf.

Vorstand-Max-MV

Organe der Genossenschaft: Vorstand

Die Genossenschaft wird vertreten durch ihren Vorstand, welcher die Genossenschaft leitet. Der Vorstand der mAX besteht aus drei Mitgliedern, die im Nebenamt dafür tätig sind. Das sind Herr Martin Lubinsky (Vorsitz), Herr Sven Rudolph und Herr Elmar Audörsch. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens vier Jahren bestellt, ihre Wiederbestellung ist zulässig. Die langjährigen Vorstandsmitglieder Herr Hanke und Herr Glocker haben ihre Tätigkeit mit dem Auslaufen ihrer Bestellung zum 18.04.2024 beendet. Mit der Mitgliederversammlung im Juni 2024 wurde beiden herzlich für ihre über viele Jahre engagierte Tätigkeit für die mAX gedankt.

In allen Bereichen der Geschäftstätigkeit arbeiten der Vorstand und die Verwaltung der mAX sehr eng zusammen. Dabei liegt der Fokus stets darauf, die aktuellen Erfordernisse der Wohnungswirtschaft so umzusetzen, dass die Genossenschaft weiterhin eine stabile Entwicklung nimmt und zugleich das genossenschaftliche Grundprinzip nach einer sozial verträglichen Wohnraumversorgung seiner Mitglieder erfüllt wird.

Organe der Genossenschaft: Aufsichtsrat

In seiner Geschäftsführung wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat gefördert und überwacht. Der Aufsichtsart der mAX muss gemäß Satzung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen – derzeit sind für den Aufsichtsrat tätig: Herr Christian C. D. Ludwig (Vorsitzender), Herr Ernst-Jürgen Kuke (stellv. Vorsitzender), Herr Jörg-Uwe Jähner, Herr Peter Fleck. Mit der Mitgliederversammlung vom 27. Juni 2024 ist Herr Andreas Grunow neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt, die Wiederwahl ist zulässig.

Vorstand und Aufsichtsrat beraten regelmäßig in gemeinsamen Sitzungen über den Geschäftsverlauf, über die Lage der Genossenschaft, die Liquidität, die Umsatzentwicklung, die Ertragslage und über einzelne Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung.

Organe der Genossenschaft:  Mitgliederversammlung

Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr eines Geschäftsjahres statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Eingeladen werden in der mAX alle Mitglieder – in der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung hat beispielsweise die Aufgaben, den Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen, über die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat zu beraten, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates zu erteilen, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vorzunehmen und deren Vergütungen festzusetzen.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten der Mitglieder und zu den Aufgaben der Organe der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung gemäß § 15,15a Genossenschaftsgesetz und Zulassung durch den Vorstand. Hat der Vorstand dem Beitritt zugestimmt, entrichtet jedes Mitglied laut Satzung (§ 5) eine Aufnahmegebühr in Höhe von 77,00 € sowie einen Pflichtanteil in Höhe von 51,13 € (§ 17 (1)).

Wird das Mitglied mit Wohnraum versorgt, sind weitere Anteile entsprechend der Satzung zu zahlen (§ 17 (2)). Grundlage ist dabei die Wohnungsgröße. Dazu folgender Überblick:

Wohnungsgröße nach Anzahl der Zimmer Pflichtanteile gesamt Betrag in €
1 20 1.022,60
1,5 30 1.533,90
2 40 2.045,20
2,5 50 2.556,50
2 ²/² 60 3.067,80
3,5 70 3.579,10

Siedlungsausschuss – wichtiges Ehrenamt

Der Siedlungsausschuss der Genossenschaft stellt ein bedeutendes ehrenamtliches Gremium dar. Bewohner der mAX finden sich im diesem Ausschuss zusammen, sie sind ehrenamtlich tätig und engagieren sich für die Gemeinschaft. Der Ausschuss ist ein Teil der genossenschaftlichen Mitbestimmung und versteht sich als Bindeglied zwischen den Mietern / Mitgliedern einerseits und der Verwaltung / dem Vorstand andererseits.

Der Siedlungsausschuss der mAX wurde bereits 1999 gegründet und ist bis heute aktiv. Ohne deren Unterstützung wäre so manche Veranstaltung in unserer kleinen Genossenschaft kaum möglich. Es ist Teil des genossenschaftlichen Selbstverständnisses, dass es über die Jahre immer wieder sehr engagierte Bewohner gibt. Wir danken all diesen Menschen und hoffen auch in Zukunft auf deren tatkräftige Hilfe.

Geschäftsanteile oder Kaution? Eine besondere steuerliche Situation der mAX

Seit dem 1. Juli 2019 nimmt die mAX vorübergehend keine neuen Mitglieder auf, d.h. die aktuelle Vermietung ist derzeit aus steuerlichen Gründen nur an Nicht-Mitglieder möglich.  Warum ist das so? Unsere Einnahmen aus dem sog. Mitgliedergeschäft haben sich dem Anteil von 90 Prozent genähert. Wenn diese Marke überschritten wird, ändert sich automatisch die steuerliche Einstufung – die Genossenschaft wird zwangsweise steuerbefreit. Steuerbefreiung, das klingt doch gut, oder? Diese Steuerbefreiung hätte einen zu hohen Preis, denn mAX müsste sich dann der sog. Schlussbesteuerung unterwerfen: Der Bilanzwert unserer aus genossenschaftlichem Prinzip nicht gewinnorientierten mAX würde dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie gegenübergestellt und die Differenz besteuert werden. Auch durch die aktuelle Marktlage bedingt würden in unserem Fall mehrere Mio. EURO fällig werden. Das kann mAX nicht leisten.

Was können wir tun?
Der Verkehrswert ist kaum zu beeinflussen. Auch wollen wir weiterhin verantwortungsbewusst wirtschaften und die Erträge in die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Bewohner stellen. Wir arbeiten daran, dass der Automatismus zur Schlussbesteuerung aufgehoben wird. Doch trotz zahlreicher Bemühungen bei Politik und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden haben wir noch keine Lösung erzielen können. Bis dahin muss unser Mitgliedergeschäft unter 90 Prozent bleiben – daher läuft die Vermietung, ohne die Mitgliedschaft zu erwerben und die neuen Bewohner müssen nach den gesetzlichen Regelungen eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten übernehmen.

mAX wünscht sich ihr Selbstverständnis als Genossenschaft zurück und hofft, dass nach erfolgreicher Klärung viele der jetzigen Kautionszahler neue Mitglieder der Genossenschaft werden.